von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer
. - Das Alte Auto wurde am 13.8.12 abgemeldet und so einen Autohändler angerufen (die Kärtchen die es da immer gibt) - Der hat einen Kollegen geschickt, der sich das Auto angesehen hat und auch gleich den Kaufvertrag (700€) unterschrieben. - Vertrag wurde von mir und Ihm unterschrieben, Adressdaten sind die vom Händler - Der Kollege wollte es gestern abholen, der Vertag wurde am Montag(13.8.12) geschlossen. - Jetzt ist der Kollege abgehauen nach Polen und holt das Auto nicht ab - Der Chef sagt, ich kann das Auto weiterverkaufen, er wills nicht haben und was sein Kollege so macht ist halt Sch.... und er hätte ja 4 Wochen Zeit um vom Kaufvertrag zurückzutreten - Ich bin der Meinung,wir haben einen Rechtsgültigen Vertrag der besagt, daß ich das Auto nicht weiterverkaufe und er es kauft und abholt Wenn ich das Auto nun anderweitig verkaufe, was kann ich tun, damit er nicht nachher kommt und das (nicht mehr vorhandene)Auto einklagen kann? ... Am Telefon meinte der Händler gestern, daß wenn er (Kollege) das Auto biss heute nicht abholt, kann ich es weiterverkaufen, er hat kein Interesse. ... Reicht die mündliche Zusage des Chefs, das er vom Vertrag zurücktritt?