23.10.2008
von Rechtsanwalt Peter Trettin
Hallo , ich wollte bei eBay einen Wohnzimmerschrank ersteigern , das ging in die Hose weil mein Internet an dem Abend nicht ging.... Ich hab den Verkäufer dann einen Tag später 2 Mails geschrieben ob der Schrank noch zum Verkauf steht , er bejahte das und wir telefonierten daraufhin. ... Meiner Meinung ist doch ein kaufvertrag zustande gekommen , ich hab auch noch die ganzen eMail die wir uns vor dem Telefonat geschrieben hatten , ich hoffe das diese als Beweis zählen.