19.2.2013
von Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Guten Abend, folgendes Problem hat sich innerhalb der letzten Tage angestaut: Über das Internet habe ich einen Geschirrspüler für 250 Euro angeboten, der dann auch wenige Zeit später in meinem Keller (unangeschlossen, uneingeschaltet) besichtigt wurde. ... Am selben Tag meldete sich der Käufer, dass das Gerät einen Fehler anzeigt, es also nicht voll funktionstüchtig ist. ... Daraufhin schrieb mir der Käufer ebenfalls, dass er das Geld zurück haben möchte, ohne dass ich der ganzen Reparaturaktion zugestimmt habe, denn immerhin hatte ich auch angeboten den Kaufpreis zu erstatten, es zurückzunehmen, um es ggf. für weniger oder als Defektgerät weiterzuverkaufen.