von Rechtsanwalt Philipp Wendel
nach Reklamation beim Verkäufer wurde mir sofort erklärt das der Schaden durch unsachgemäßen Umgang mit der Spülmaschine Liegt, öffnen im Spülvorgang, zu frühes öffnen u.s.w der sachgemäße Umgang mit einer Spülmaschine ist uns alltäglich bekannt und bezieht sich bei weitem nicht auf den Vorwurf des Verkäufers, für uns steht ein Sachmangel der Arbeitsplatte im Raum, und nicht der falsche Umgang mit der Spülmaschine Eine Gewährleistung oder Garantie wird uns deshalb verweigert!