19.3.2007
von Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Nach Ruecksprache mit dem Gebrauchtwagenhaendler, wo der PKW gekauft wurde, besteht meinerseits kein Anspruch auf Gewaehrleistung, da es sich nicht um einen Sachmangel handeln soll. ... Der Gebrauchtwagenhaendler bietet mir nur eine Reparatur mit Kostenbeteiligung an. ... Sind Sachmaengel somit ausgeschlossen, oder kann ich trotzdem eine Reparaturuebernahme des Gebrauchtwagenhaendlers erwarten, ohne eigene Kostenbeteiligung?