8.7.2006
von Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes Anliegen… Anfang Dezember letzen Jahres habe ich einen Audi A4 Bj. 2001 mit Autogasanlage bei einem hiesigen Audi Händler gekauft und für dieses Fahrzeug auch eine Gebrauchtwagen Garantie abgeschlossen. ... Dies missfiel mir jedoch und ich schlug einen Rücktritt vom Kaufvertrag vor, die mir vom Händler vor dem Motorschaden in Aussicht gestellt wurde, wenn noch einmal was an dem Wagen dran sein sollte. ... Man teilte mir mit, dass dies so in den AGB der Gebrauchtwagen Garantie drin steht und da der Schaden über die Gebrauchwagen Garantie abgerechnet wurde ganz normal sei.