von Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Auch meine Bitte hin habe ich die Zusage vom Verkäufer nochmals per Email erhalten: "Guten Tag Herr [Name xxx], ich wollte Ihnen hiermit den Kauf [Fahrzeug xxx] , wie im Kaufvertrag aufgeführt, für [Kaufpreis xxx] Euro + 100,- Euro für Zulassung und Kennzeichen, bestätigen. ... Meine Frage: Ist mit dem Telefonanruf und der Bestätigungsemail nicht schon ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen? ... Ob der Händler seine Gewährleistungspflicht für Gebrauchtwagen auf eine externe Versicherung abwälzt oder nicht war mir nicht bekannt, ist mir schlichtweg egal und wenn er das nicht im Vorfeld prüft und deshalb im Nachhinein Probleme bekommt dann ist das m.E. sein Problem.