18.1.2005
Sachverhalt: 21.05.2003 Kauf des gebrauchten KFZ bei einem Händler (15.000,- Euro), laut Kaufvertrag „unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung“ und unter Bezugnahme auf Dekra Siegel Prüfung vom 24.05.2003 (Übergabetag), die das Ergebnis „ohne erkennbare Mängel“ ausweist. 12.08.2003 Ich schicke (nachweisbar) eine e-mail an einen Kollegen, in der ich ihm mitteile, daß ich mit dem baldigen Ausfall des Automatikgetriebes rechne. 19.11.2003 Eine Vertragswerkstatt prüft das KFZ und stellt „starke Geräusche“ des Getriebes fest; „für eine genaue Schadenfeststellung müssen Teile demontiert werden“ (Bericht liegt vor). 08.01.2004 Telefonische Kontaktaufnahme mit Händler, der sich auf die Mängelfreiheit laut Dekra Gutachten bei der Übergabe beruft und Leistungen seinerseits ablehnt. 20.01.2004 Wagen bleibt mit Getriebeschaden liegen, die nächstgelegene Vertragswerkstatt faxt einen Kostenvoranschlag für die Instandsetzung (10.000,- Euro). 22.01.2004 (10:36 Uhr) Absendung der schriftlichen Schadensreklamation per Einschreiben an den Händler. ... Bitte bringen Sie in Ihrer Antwort deutlich zum Ausdruck, ob Sie bereit sind, Ihren Gewährleistungsverpflichtungen nachzukommen [...].