7.6.2019
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Ich habe kürzlich einen Gebrauchtwagen, einen VW Polo Bj 2005 gekauft, der eine Laufleistung von etwa 15.000km hat und 14 Jahre alt ist. ... Nr. 8677 "im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufs ist der Ausfall von Verschleißteilen und eine größere Reparaturanfälligkeit hinzunehmen" Mag zwar stimmen, aber kann es aber doch nicht sein, dass man ein Auto mit einer Sache bewirbt, die aber nicht funktioniert, weil die Teile verschlissen sind.