von Rechtsanwalt Sascha Hellmich
Guten Tag, ich habe in Frankreich ein 3 Jahre altes Auto mit einer 12 monatigen Garantie im Kaufvertrag von einem Händler gekauft. Jetzt gibt es nach 4 Monaten einen größeren Motorschaden und der Händler verweigert die Garantieleistungen, die Herausgabe einer Versicherungsnummer, die ich für eine Reparatur hier bräuchte, sowie die Herausgabe der Konditionen der Versicherungsgesellschaft in schriftlicher Form. Ich habe mich selbst bei der französischen Versicherungsgesellschaft informiert und die Auskunft bekommen, bei einem Export nach Deutschland verliert diese Garantie nach einem Aufenthalt nach 6 Wochen ihre Gültigkeit.