von Rechtsanwältin Anna Göbel
Dies sollte - sofern der Fehler auf einem Mangel der Zusammenstellung beruht über die Garantie abgerechnet werden. ... Nun frage ich mich: Muss ich die 50 € zahlen, wenn es sich um einen Garantiefall handelt ? Geht der Auftrag meiner Garantie vor, obwohl ich ausdrücklich (aber leider nur wörtlich) sagte, dass sie erst mal den Fehler suchen sollen, bevor ich was zahle ?