von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Sehr geehrte Anwälte, wir haben den Verdacht, dass in einer whg des mfh die Heizungsrohre undicht sind, da der Mieter untern Dach keine warme Heizung hat. Nun wollen wir mit dem Installateur und der Leckortung durch die Wohnungen gehen Ein Mieter lehnt das ab mit der Begründung, dass alles "ok sei" Nun glauben wir das nicht, gibt es a) das Recht, dass ich die Wohnung betreten darf mit dem Hsndwerker, b) falls der Mieter dies ablehnt, dass Recht der fristlosen Kündigung bzw Klage auf Zutritt der Wohnung c) bei Mietminderung durch den DG Mieter, dieses vom Mieter, der den Zutritt verweigerte und wo sich später herausstellt, dass die Ursache also das Loch doch beim Mieter lag, der den Zutritt verweigert hat, zuruckzuholen, entweder durch Klage oder aber durch Aufrechnung( zB wenn der Mieter ein Guthaben bei de NK Abrechnung hat ?)