von Rechtsanwalt Christian D. Franz
Auf einen Brief von uns, dass wir lediglich für letzteren Sachverhalt einen Erbschein wollten und das bereits vor 5 Jahre abgehandelte Erbe schon lang erledigt war (und wir damals auch keinen Erbschein brauchten, da es ja ein Testament gab) antwortetet man uns wie folgt: "Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass sich der Wert zur Berechnung eines Erbscheins anhand des gesamten Vermögens des Erblassers bestimmt" Wir verstehen das ehlrich gesagt nicht.