27.5.2014
guten abend, mein gläubiger und ich haben heute eine mündliche vereinbarung getroffen: ich würde mich vertraglich verpflichten verträge für verkauf der immobilie in meinem eigentum und das zu bedinungen so wie sie mir vorgeschlagen worden sind (an bestimmten käufer zu bestimmten kaufpreis, sohn vom gläubiger hat ihn schon unterschrieben), zu unterzeichnen er würde sich vertraglich verpflichten mich im gegenzug von allen bei ihm bestehenden schulden zu entlasten, und eine klage welche er gegen mir bei gericht erhoben hat, würde er zurückziehen (zeichennr. der klage ist vorhanden). für erfolg des geschäftes - verkauf der immobilie, würde ich dabei keine haftung übernehmen können (denn hier, finde ich, besteht noch risiko durch andere käufer), aber von meiner seite würde ich dazugehörige vertrage beim notar unterschreiben und für unterschrift dem käufer vorlegen und sollte es doch zum misserfolg des verkaufes kommen, würde das sicher nicht an mir liegen. wäre es möglich das obere in einem vertrag zu verfassen, möglichst einfach aber juristisch richtig, und dabei nicht einzelne schulden und art wie sie entstanden sind anzusprechen? wenn ja, bitte ich info (ca.) über kosten und frist, bis wann vertrag von ihnen entworfen werden kann. in voraus vielen dank für die antwort!