Wir wollen die Wohnung nun mit dem Argument nicbt an düse Leute vermieten, haben aber Sorge das wir uns anhand des Allgeneinen Gleichbehandlungsgesetzes strafbar machen Was raten Sie uns ? Lt Internet (Rammo) heißt es : https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/datenschutz-welche-fragen-darf-der-vermieter-stellen/ demnach ist § 4 und 28 offenbar maßgebend Ist das also richtig, dass man als Vermieter das Risiko eingehen muss, dass ablehnen von einer nicht erbrachten Schufa nicht abhängig machen darf, wegen des AGG Gesetz ? ... Zweites Thema : Wenn in einer Erbengemeinschaft ein Miterbe ein zum Erbe gehörende Wohnung an einen Mieter vermietet und der Mieter weiß, dass es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, macht der Mieter sich u.U straf und zivilrechtlich mitverantwortlich, wenn der Miteigentümer klammheimlich im Mietvertrag schreibt, dass die Miete auf das Privatkonto des Miterben geht und nicht etwa richtigerweise auf das vorhandene Gemeinschaftsmietekonto der Erbengemeinschaft ?