10.7.2013
von Rechtsanwalt Robert Weber
Dies kann lt Aussage der Bank erst geschehen, wenn das Finanzamt das Geld zurückfordert Dies ist jetzt geschehen, trotzdem behaarte die Bank darauf, dass auch die Miterbin den Abgang unterschreibt, obwohl die ja mit dem Geld das fälschlicherweise nicht auf mein, sondern das Nachlass/ Gemeinschaftskonto gegsngen ist, nicht zusteht Bereits hier wurde das beschrieben: http://www.frag-einen-anwalt.de/Das-Finanzamt-hat-die-Steuererstattung-der-Erb-Steuer-auf-das-gem-Nachlasskonto-geb-__f230936.html Ra Hoffmeyer Ich als Erbe habe sodann mit der Miterbin telefonisch und mündlich gesprochen und gefragt, ob ich das Geld von dem Nachlasskonto einziehen darf. Sie bejahte das, so dass ich nach § 164 BGB in Vertretung die Einzugsermächtigung schrieb und meiner Bank zeigte Dort steht drin, dass ich das Recht bekomme, von dem Nachlasskonto bei der Sparkasse das Geld einziehen zu lassen. ... Meine Bank besteht nun auf Ausgleich, ich aber teilte mit, dass das mein Geld isr und die Einzugsermächtigung vorliegt.