31.7.2005
von Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Z verpflichtet sich in einem Vertrag zugunsten seiner Nachbarn A, B, C und D eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen zu lassen, mit welcher Nutzungsbeschränkungen im Grundbuch für seine Flurstücke eingetragen werden. ... Z verpflichtet sich zusätzlich schuldrechtlich zu den Nutzungsbeschränkungen (wie sie im Grundbuch eingetragen werden) Fragen: 1. ... Dagegen bedarf die Erfüllung der Verpflichtung notarieller Beglaubigung oder Beurkundung (beschränkt persönliche Dienstbarkeit) oder ???