12.1.2013
von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Dieses steht auf dem Standpunkt, dass eine Nutzungsänderung erfolgen muss, auch wenn ich Ferienwohnungen vermiete. ... Aber zuerst würde sich die Frage stellen, ob die Nutzung als Ferienwohnung überhaupt genehmigt werden würde, da es sich um ein reines Wohngebiet handelt (in dem allerdings mehrere Firmen wie Sanitär, Immobilienbüro, Bauunternehmung auch ihren Firmensitz angemeldet haben). ... Nun habe ich dieses BGH Urteil gelesen und ich frage mich, ob dieses auch Auswirkungen auf die Nutzungsänderung hat.