5.7.2014
Notariell wurde u.a. vereinbart,daß das Wegerecht nur mit privaten Kfz ausgeübt werden darf (außer bei genehmigten Reparaturarbeiten am herrschenden Grundstück. Nunmehr wird das Wegerecht auch von betrieblichen Fahrzeugen ausgeübt wobei diese Fahrzeuge teilweise betrieblche Fahrten,z.Zt. aber wohl überwiegend privat eingesetzt werden.Ist das zu dulden? Zweitens ist das Wegerecht in der Breite durch einen neu errichteten Zaun um max.5 cm tatsächlich weniger nutzbar als notariell vereinbart.Ist eine geringe Unterschreitung der Ausübungsfläche zu dulden?