21.11.2007
von Rechtsanwältin Nina Marx
sehr geehrte damen und herren, die mutter meines freundes wohnt in gelsenkirchen in einem wohnhaus mit 10 mietparteien. das haus hat einen privaten vermieter. das haus wird mit gas beheizt. für das gesamte haus gibt es nur einen zähler. die einzelnen mietparteien haben keinen eigenen gaszähler. seit april 2007 wurde vom gaslieferant die versorgung eingestellt, weil die rechnungen nicht bezahlt waren. der vermieter behauptet, nunmehr die zahlungen geleistet zu haben. der lieferant des gases würde die versorgung verweigern, weil die in diesem haus von sozialhilfe lebenden mieter die rechnungen nicht bezahlen. die mieter behelfen sich z.zt. mit strombetriebenen heizgeräten. die mutter meines freundes ist ein alte dame, die sich nicht getraut, weniger miete zu zahlen. fragen 1. ist es rechtlich zulässig, dass nur ein gaszähler für das gesamte haus vorhanden ist. 2. gibt es eine möglichkeit den vermieter (bzw. den gaslieferanten - falls die aussage des vermieters der wahrheit entspricht)zu einer sofortigen abhilfe zu zwingen. 3. wie steht es rechtlich mit einer mietminderung 4. kann man vom vermieter die mehrkosten (kauf von heizgerät, stromverbrauch) und ggf. schadenersatz (wg.krankheit) fordern?