von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Nun wurde meinem Widerspruch abgeholfen - in der Kostenentscheidung heißt es, dass mir sämtliche Kosten im Widerspruchsverfahren, die notwendig waren und nachgewiesen werden, auf Antrag erstattet werden. ... Die Arbeitsagentur teilte mir nun mit, dass ich Belege und Nachweise erbringen muss, wie die Kosten entstanden sind; der Fairness halber habe ich teilweise nur Pauschalen berechnet, da diese für den Steuerzahler (der im Endeffekt für den Fehler der Agentur für Arbeit zur Kasse gebeten wird) nicht so hoch ausfallen würden. ... Wenn Sie im Rahmen eines Beratungshilfescheines bereit sind, den überarbeiteten Kostenerstattungsantrag bei der Rechtsbehelfsstelle der Arbeitsagentur einzureichen, wäre ich Ihnen sehr dankbar.