Aussage des Sachbearbeiters - Kosten des Umzuges werden nicht übernommen, da es sich um keine versicherungspflichtige Arbeitsaufnahme handelt -. ... Wenn es sich hier nicht um Haarspalterei, sondern um eine Gesetzesgrundlage handeln sollte, so müsste meinem Verständnis nach dem Antrag einer Notwendigkeitsbescheinigung, als auch die Kosten des Umzuges, Doppelmiete usw. stattgegeben werden. ... Rechtslage, die für mein Verständnis eigentlich eindeutig ist, den Antrag der Kostenübernahme und Notwendigkeitsbescheinigung verwehren?