4.4.2016
von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Es gab einen Vergleich zum allergrößten Teil zugunsten der Partei A, wobei diese darauf bestand dass Partei Z alle Kosten des Verfahrens trägt. Partei A wollte damit auch vermeiden, dass ihre Rechtsschutzversicherung weitere Kosten tragen muss, da immer wieder gerichtliche Auseinandersetzungen mit Partei B und man die Versicherung nicht übermaßen ausreizen will. ... Partei A hätte sonst ja keinerlei Info, wo welche Kosten in welcher Höhe entstanden sind.