von Rechtsanwältin Simone Sperling
Sehr geehrte Damen und Herren, ich brauche eine kurzfristige Interpretation des folgenden Kostenfestsetzungsbeschlusses. ... Dieses Verfahren betreibt bereits ein neuer Anwalt. ... II. außergerichtliche Kosten: 1. der Klägers: insg. 2.846,00 Euro 2. der Beklagten: insg. 2.924,92 Euro Davon tragen: 1. der Kläger: a) die eigenen zu 53,14% = 1.512,36 Euro b) die der Bekl. zu 1)zu 57,61% = 561,69 Euro c) die der Bekl. zu 2)zu 50,00% = 487,49 Euro d) die des Bekl. zu 3)zu 50,00% = 487,49 Euro 2. die Beklagte zu 1): a) die eigenen zu 42,39% = 413,92 Euro b) die des Kläg. zu 14,12% = 401,86 Euro 3. die Beklagte zu 2: a) die eigenen zu 50,00% = 487,49 Euro b) die des Kläg. zu 16,37% = 495,89 Euro 4. der Beklagte zu 3: a) die eigenen zu 50,00% = 487,49 Euro b) die des Kläg. zu 16,37% = 495,89 Euro Die Gerichtskosten in Höhe von 453,00 Euro habe ich bereits mit der ersten Anwaltsrechnung vorgestreckt.