24.5.2015
von Rechtsanwalt Thomas Henning
Da bis dato keinerlei Rücklagen gebildet wurden und er mir ebenso wenig hinterließ (außer seiner Ehefrau, welche nach wie vor, auch zu dieser Zeit in D lebte/er hatte sich nie scheiden lassen), musste ich Sorge tragen für seine Beerdigung, anfallende Kosten, wie die nächste Miete, offene Rechnungen von ihm etc. ... Letztendlich stand ich mit meinem Kind und ohne einen Pfennig im Ausland, wobei ich meine Kosten/Lebensunterhalt durch meine Nebeneinnahmen bestreiten konnte, aber eben nicht die zusätzlich entstandenen Kosten, durch den Tod meines LG verursacht. ... Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass sich eben diese Ehefrau bis heute nicht um einen Pfennig an den Beerdigungskosten (Grab, Sarg, Beerdigung = zus. ca.