22.1.2013
von Rechtsanwalt Tamás Asthoff
Ich weiß von einen hohen Kriminalbeamten das eine Aussagegenehmigung für Geheimnißträger ausschlieslich schriftlich zu erfolgen hat Ein wesentlicher Grund für die Abweisung meiner Klage war die Aussage dieser beiden Zeugen . Ich lag zu dieser Zeit im Koma (sepsis) und das Gericht schrieb mir das die Verhandlung trotzdem statt findet da ich sowieso als Kläger bei Gericht nicht aussagen darf, weil es die gegen Partei nicht wünsche. Die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen (zirka 7000 Euro) Obwohl ich als Kläger kein Wort sagen konnte wurde mir in der Wiederspruchsverhandlung Beim OLG. vorgeworfen ich hätte bei dieser Verhandlung alles unwiedersprochen hingenomen und damit alle Aussagen als Wahrheit anerkant, deshalb wurde auch mein Wiederspruch als unbegründet zurückgewiesen und wieder rd. 7000 Euro wurden fällig Ich frage sie nun ob solche metoten Rechtstaattlich haltbar sind vielen Dank