von Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich wohne in einer Eigentumswohnung in Berlin (10 Wohnungen gibt es in diesem Haus) ,seit 2012 füttere ich 2 freilebende kastrierte Katzen auf dem Gemeinschaftsgrundstueck,Eigentümer+Mieter äußerten sich bis vor 3Monaten positiv über die Katzen+hatten nichts dagegen, durch ein Missverständnis (was nicht''''s mit den Katzen zu tun hat) gab es einen Streit,1 Eigentümer+1 Mieter versuchten nun mir auf verschiedene Weise zu schädigen was nicht gelang,schließlich kam man auf die Katzen+bombardierte die Hausverwaltung mit Mails,die Verwaltung Verbot dann das Füttern der Katzen mit diversen falschen Behauptungen ,diese wurden vom Tierschutz den ich eingeschaltet habe+der vor Ort war widerlegt, ich teilte der Hausverwaltung mit,das ich nach dem Tierschutzgesetz mittlerweile verpflichtet bin die Katzen weiterhin zu füttern und mich strafbar mache wenn ich dieses einstelle,die Verwaltung hält trotz allem das Verbot aufrecht+droht mit Klage, ich teilte der Hausverwaltung mit,dass ich das Füttern nicht einstellen werde+hoffte nun auf die Klage, nun wurde mir mitgeteilt, das sie zu gegebener Zeit Klage einreichen wuerden,ich möchte diese Situation schnellstmöglichst erledigt haben denn dieser Aushang über das Verbot erschwert nun das Füttern,ich werde bedroht+das Füttern ist für mich+für die Katzen zu einer Qual geworden,nun zu meiner Frage,ist es möglich, dass ich selbst Klage einreiche damit die Hausverwaltung das Verbot zurücknimmt+den beiden Verursachern mitteilt das das Füttern nach bereits 3 Jahren nicht mehr eingestellt werden darf ?