Am 24.12.14 erhielt ich ein Schreiben von der Versicherung,wo diese mir eine 50% Kürzung der Leistung mitteilte.Im Vorfeld wurde durch einen von der Versicherung beauftragten Sachverständigen der Wiederbeschaffungswert von 13.800 EUR festgelegt.Abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung von 150 EUR,soll ich nun nur noch 6,588 EUR als Entschädigung erhalten.Als Grund wird eine grobe Fahrlässigkeit angegeben(Schlüssel steckte in Hose,diese war nicht im verschlossenen Spind deponiert,Umkleide und Außentüren waren aber abgeschlossen). Hier kurze Information zum gesamten Sachverhalt: -PKW wurde mir während des Nachdienstes auf meiner Arbeitsstelle(Pflegeheim) gestohlen -geparkt war er direkt vor dem Haus,auf einer öffentlichen Straße -er war gesichert abgestellt -Diebe verschafften sich Zugang in den Umkleideraum meiner Arbeitsstätte im Keller des Hauses und entwendeten meinen Autoschlüssel +Handy,damit Auto weg -ich selbst bin zum Tatzeitraum,zuständig für knapp 40 pflegebedürftige Menschen,allein als Pflegekraft im Haus gewesen -für die Verriegelung der Außentüren und Aufzug ist in unserer Einrichtung der Spätdienst verantwortlich,damit waren vor meinem Dienstbeginn alle Türen verschlossen und für fremde Personen kein Eintritt mehr möglich -laut Polizei wurden keine Einbruchspuren gefunden,es war die Rede von Insiderwissen oder offenen Türen(den genauen Abschlussbericht der Polizeit kenne ich nicht) Meine Frage ist nun,inwieweit hier eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und ob die Versicherung das Recht hat den Schadenersatz/Entschädigungsbetrag um 50% zu kürzen. ... Ich habe eine Rechtsschutzversicherung im August 2014 abgeschlossen,mit Versicherungsbeginn 1.September.Versichert ist Privat,-Berufs- und Verkehrsrecht-fällt o.g.Sachverhalt prinzipiell mit unter den Versicherungsschutz?