27.10.2007
von Rechtsanwalt Robert Weber
Seine langjährige Lebensgefährtin (nicht verheiratet) hat jedoch ein notariell eingetragenes sogenanntes Nießbrauchrecht an dem Haus. Hier meine Frage: Kann die Arbeitsgemeinschaft, sollte ich einmal Hartz IV beziehen von mir verlangen, dass das Haus verkauft/beliehen wird, es sogar gegebenenfalls zwangsversteigern, obwohl die Partnerin meines Vaters mit dem Nießbrauch lebenslanges Wohnrecht hat und meines Wissens auch ins Grundbuch eingetragen ist?