6.9.2004
von Rechtsanwalt Klaus Wille
Danach kam der Bescheid von der IMO GmbH, das die Beschädigungen atypsch für eine Waschstraßenbeschädigung sind und eine Haftung abgelehnt wird (Ablehnungsschreiben vom 03.09.04). Dieser erneuten Ablehnung widersprach ich erneut. ... Was habe ich nun für fristen zu beachten( Widerspruch zur letzten Ablehnung erfolgte am 04.09.04) ?