2.12.2014
von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, durch einen Zufall, (Bescheid eines Vermessungsingenieurs) ist mir aufgefallen, daß der Gemeinde vor ca. 40 Jahren bei der Umlegung ein Fehler unterlaufen ist. ... Inzwischen hat die Gemeinde den Fehler eingeräumt, ist sogar bereit das Grundstück zu kaufen, allerdings nicht zum Bodenrichtwerte für Baugrundstücke, sondern zu einem niedrigeren Verkehrswert für einen Weg. ... Als Baugrundstück ist das Grundstück nicht zu gebrauchen, da weder Brunnen für eine Wärmepumpentechnik noch sonstige Baumaßnahmen vorgenommen werden dürfen.