von Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Die Dame war zunächst unsicher, bei einem späteren Telefonat aber unkooperativ und verweigerte diesen mit dem Hinweis, meine Frau könne mit ihrem Abschluss ja als Deutschlehrerin an einer Schule arbeiten. ... Soviel ich weiss, ist für eine Tätigkeit an deutschen Schulen auch ein Staatsexamen nach einem Referendariat erforderlich, das meine Frau nicht hat. Sie hat sich darüber hinaus bei lokalen Behörden in NRW beworben, um selbst Integrationskurse zu geben, erhielt aber einen behördlichen Bescheid, nach dem sie dazu eine mehrmonatige Nachqualifizierung durchlaufen müsse.