von Rechtsanwalt Holger Traub
Zum einen : https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/datenschutz-welche-fragen-darf-der-vermieter-stellen/ aber zum anderen sieht der Autor es als erlaubt an, bei Vertragsanbshnung auch eine Schufa zu verlangen https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Wirtschaft/Inhalt/Mieterfrageboegen/Mieterfrageboegen_Langfassung.pdf Demnach scheint es legitim und nicht wichtig zu sein, dass man zwar u.Ubkeine Schufa verlangen kann, wenn man sie aber hat, heißt es nicht, dass man im Umkehrschluss diese Daten nicht für einen Ablehnungsgrund heranziehen darf, dass heißt also - wenn ich das richtig verstehe, dass man sehr wohl einen Mieter wegen einer schlechten Schufa ablehnen kann und dies als anerkannter Grund eine weitere Verfolgung des Mieters aufgrund möglicher verbotener Diskriminierung ausschließt.