von Rechtsanwalt Andreas Wehle
hallo, ich habe vor kurzem die vorläufige betreuung für meine mutter erhalten.ihr mann hat sich von ihr getrennt und sie ist für zwei wochen in eine heilanstalt gegangen.daraufhin erhielt ich dieses schreiben. dies bedeutet, die gesundheitssorge,vermögensorge, vertretung gegenüber behörden...und aufenthaltsbestimmung. nun die frage: wenn meine mutter zu ihrer freundin fahren möchte (600km entfernt), muss ich die zwei wochen mit dabei sein?