12.6.2014
von Rechtsanwalt Philipp Wendel
Hallo, bei mir kam ein Brief an von einem Inkasso-Unternehmen mit einem alten schuldtitel vom Jahr 2003 wo ich 385 EUR zahlen sollte, da ich den Brief nicht beachtet habe weil ich dachte die Forderung sei verjährt stand im Mai der Gerichtsvollzieher vor der Türe und mit ihm habe ich eine monatliche Ratenzahlung in Höhe von 20 EUR vereinbart, die ich auch schon 2 x beglichen habe per Dauerauftrag. Jetzt kam wieder ein Brief vom Inkasso-Unternehmen das mir die Ratenzahlung gewährt wird , allerdings soll ich jetzt 468 EUR bezahlen, wo drin steht ich muss die Einigungsgebühr bezahlen für Inkassovergütung und Rechtsanwalthonorare . Muss ich die Eingunggebühr auch bezahlen oder ist diese nicht rechtens , weil ich nie mit einem Anwalt vom Inkasso Unternehmen Ratenzahlung vereinbart habe, sondern nur mit dem gerichtsvollzieher und das Inkassounternehmen direkt den Auftrag alleine an den gerichtsvollzieher geleitet hat?