von Rechtsanwalt Carsten Neumann
hallo, ich hoffe sie können mir helfen, 2001 bekam ich den führerschein weg wg trunkenheit am steuer, hab keine unterlagen mehr, denke so 1,2 promille, 11 monate FS weg, (keine mpu oder so) zu der zeit noch schülerin, wenn ich eine geldstrafe hatte dann war sie gering, ich weiss es leider nicht mehr, ca. 1 monat bevor ich den FS wieder bekommen hätte haben sie mich wieder erwischt, fahren ohne FS, betrunken und ampethamin im blut, ich musste vor gricht, hat sich alles sehr rausgezögert, urteil muss von 2003 gewesen sein: 3 monate haft auf 1 jahr bewährung,führerscheinsprerre von 2 jahren, dann mpu und FS neuantrag, ich glaub es war auch eine geldstrafe dabei ich weiss aber nicht mehr wieviel, ich war zu der zeit in der ausbildug, aber wenn sie mal vom höchsten ausgehen, zb 90 tagessätze oder mehr, wie lange ist dies im führungszeugnis zu sehen, 5 jahr oder können es auch zehn sein ? ... könnte das führungszeugnis für arbeitgeber nun ohne eintrag sein ?