31.3.2006
von Rechtsanwalt Robert Weber
Ich rief nach dieser Feststellung bei meiner Halbschwester an, erreichte jedoch nur ihren Ehemann, gegenüber dem ich äußerte, dass sie kein Recht dazu hätten, solcherart mit meinem Eigentum zu verfahren, woraufhin er entgegnete, dass sei ihm „scheißegal“ und wenn ich die Sachen nicht sofort wegschaffte, würde er alles „in den Garten werfen“.