von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wohnen als Eigentümer eines Hauses in einem dörflichen Wohngebiet in Niedersachsen in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Festhalle (normale Verglasung der hohen Fenster, keine Schallisulierungen, Platz für max. 520 Pers.) ... Anzeigen bei der Polizei, die sich ja immer gegen den Veranstalter richten, lösen jedoch das Problem nicht, da die Feiernden ständig wechseln. ... Der im Dorf zuständige Schiedsmann teilte dazu mit, dass nach seinem Wissen jeder Bürger einmal im Monat laut feiern darf, und dass das Feiern in der Festhalle schon gar nicht zu verbieten ist, da es sich ja um eine gewerbliche Anlage handelt, zu der lautes Feiern bis in die Nacht nun mal naturgemäß dazugehöre.