15.1.2015
von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
sehr geehrte damen und herren ich bin gewerblicher software-verkäufer. ich habe eine software von einer privatperson über ebay ersteigert, dazu habe ich aber auch eine rechnung auf meinen namen mit ausgewiesener mwst bekommen. die software wurde nach bezahlung (nachnahme), auch ohne probleme an uns geliefert und sie war auch in ordnung, also als die software bei uns ankam, konnte ich nicht feststellen, dass irgendetwas mit der software nicht stimmt bzw. eine fälschung sein sollte (nach etlichen jahren in dieser branche erkennt man gleich an der verpackung, ob es sich um ein original oder einer fälschung handelt). die software war in folie eingeschweißt und wurde für den damaligen üblichen ebaypreis gekauft, also kein schnäppchen und der verkäufer, hatte nur pos. bewertungen und hatte diese software nur einmal im angebot. diese software wurde dann einen monat später weiterverkauft. der kunde hat die software bezahlt, erhalten und uns dafür positiv bei ebay bewertet (aber erst ein paar tage nachdem er die software erhalten hat). 8 monate später kam eine email vom kunden, wo er uns erklärt, dass diese software bis dahin im schrank stand und erst jetzt, installiert werden sollte und das nicht geklappt hat. ... auf die email konnten wir nicht zeitnah reagieren und in 2 tagen wurde ich von dem kunden angerufen. er hat nochmals erwähnt, dass die software nicht funktionsfähig ist. ich hatte Ihm damals gesagt (soviel ich mich errinern kann), dass der kauf schon 8 monate her ist und die von uns gelieferte software in folie eingeschweißt war und einwandfrei. aber ich nichts machen kann, da nach 8 monaten, nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob diese version von uns stammt oder von irgendwo anders. und ich hatte Ihm damals auch gesagt, dass ich es komisch finde, dass er uns nach dem kauf positiv bei ebay bewertet hat und ich es noch komischer finde, dass eine zig tausend euro teure software einfach so gekauft wird und im schrank für 8 monate aufbewahrt wird. daraufhin habe ich von diesem kunden nichts mehr gehört, bis vor einigen tagen als die kriminalpolizei bei uns im büro gewesen ist, um nach fälschungen zu suchen und uns gesagt hat, dass wir eine anzeige wegen fälschung haben. uns wurde gesagt, dass die software die wir an diesem kunden damals verkauft haben, eine fälschung sei und darum nun die kriminalpolizei bei uns nach fälschungen suchen muss. die polizei hat natürllich keine fälschungen bei uns gefunden uns wurde geraten einen strafverteidiger aufzuschen. somit zu den fragen: wie schaut der weitere ablauf aus?