von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Wir weigern uns dennoch zu bezahlen, da wir erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit dieser PayPal AGB haben, denn laut § 447 BGB ist der Fall klar: (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Sind Verkäufer und Käufer einander ebenbürtige Vertragspartner, wie es beim Versendungskauf von Unternehmer zu Unternehmer (B2B) der Fall ist, geht die Gefahr gemäß § 447 BGB bereits mit Übergabe der Kaufsache an den Transporteur auf den Käufer über. ... Im Übrigen dürften die PayPal AGB auch gegen das Transparenzprinzip gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verstoßen, denn diese sind nicht so formuliert, dass sich für den Vertragspartner seine Rechten und Pflichten klar aus den AGB ergeben.