von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer
topic_id=276325 Ich bitte die Frage anzunehmen wenn sie sich damit auskennen Es dreht dich ja wohl immer darum, ob ein Miterbe auch ohne die Zustimmung der anderen gegen die Miterben oder vielmehr der Bank Klage erheben kann Offenbar ist das so, bezieht sich das vielleicht auf § 2039 BGB ? Dort steht Forderungen und "Anspruch" umfasst das auch eine Klage auf Auskunft und Zuwendung der Auszüge ? Wenn dem so wäre und es nach Erbrecht geht, geht die klagemöglichkeir zum oben verlinkten Thema über § 2039 ansonsten über das Bankrecht gemäß § 666 BGB bei zwei gleichberechtigten Erben die eine noch nicht auseinandergesetzte Erbengemeinschaft schon einige Zeit führen und ein Erbe nun Einsicht in das UND Konto fordert wo Mieten von einem zur Erbengemeinschaft gehörenden mfh draufgehen ?