von Rechtsanwältin Nina Marx
Daraufhin schickte meine Anwältin eine Beschwerde an das Gericht, in dem sie zugab, dass die Worte"als weitere Adressatin" in dem Schriftsatz nicht aufgenommen waren und die Aufnahme der ursprünglichen Adressatin, der Eigentümerin des Objektes fehlte. Ich sollte daraufhin 500,00 € für diese Beschwerde an meine Anwältin zahlen, was ich allerdings bis heute ablehnte. Sie schrieb danach noch einen Brief an das Gericht, in dem sie wieder schrieb, dass die Beklagten aus Versehen ausgetauscht wurden anstatt hilfsweise ergänzt und dies richtig stellte.