PFLICHTVERSICHERUNG KRANKENKASSE BEI AUSLANDSAUFENTHALT ich bin seit etlichen Jahren Harz 4 Empfänger und ich wurde von einem freund nach Süd America eingeladen.die Arge meldete mich ab.Ich bezog keine Leistungen mehr und wurde auch bei meiner Krankenkasse IKK abgemeldet. nach kurzem Aufenthalt im Ausland kontaktierte mich die IKK ich müsse mich Pflichtversichern und einen Fragebogen ausfüllen.In einem Telefonat sagte ich,ich sei in Süd Amerika und komme erst in ca.3 Monate wieder nach D,darauf hin sagte mir die Sachbearbeiterin es gäbe kein Vertragsabkommen zu Deutschland und deswegen sei die Pflichtversicherung hinfällig bei meinem derzeitigen Aufenthalt, ich solle nur wenn ich wieder in Deutschland bin einen nachweis für meinen Aufenthalt nachweisen,wie z.B. ... Ich hatte eine Auslandsversicherung und dachte alles gut,kam zurück nach D und muss mich rückwirkend versichern für Leistungen die ich selbst wenn ich wollte nicht in Anspruch hätte nehmen können.Es heist jetzt, ich sei von meiner Sachbearbeiterin derzeit falsch informiert worden.