von Rechtsanwältin Doreen Prochnow
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18), die im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, oder für die im Inland eine feste Einrichtung oder eine Betriebsstätte unterhalten wird." ... Meine Frage: Da ich von London aus für deutsche Kunden im Bereich Online-Marketing tätig bin (das Geld wird auf mein englisches Bankkonto überwiesen) und meine Arbeit somit von einem deutschen Unternehmen und auf Webseiten deutscher Unternehmen „verwertet" wird, frage ich mich nun, ob ich diese Leistungen in Deutschland versteuern muss, obwohl ich dort gar nicht wohnhaft bin (lebe). ... Zusammenfassung der Situation: - ich bin als Einzelunternehmer in London wohnhaft / habe das deutsche Finanzamt auch darüber schriftlich informiert, dass ich nicht mehr in Deutschland ansässig bin. - arbeite für deutsche Unternehmen im Bereich Online-Marketing - meine Arbeit wird in London erbracht, aber von einem deutschen Einzelunternehmer für deutsche Webseiten verwertet - ich zahle für meine hieraus resultierenden Einkünfte in London Steuern.