von Rechtsanwältin Nina Marx
Daraufhin schickte meine Anwältin eine Beschwerde an das Gericht, in dem sie zugab, dass die Worte"als weitere Adressatin" in dem Schriftsatz nicht aufgenommen waren und die Aufnahme der ursprünglichen Adressatin, der Eigentümerin des Objektes fehlte. Ich sollte daraufhin 500,00 € für diese Beschwerde an meine Anwältin zahlen, was ich allerdings bis heute ablehnte. ... Sie nahm dann 3Monate später, auf Grund eines Schreibens der Richterin diese Beschwerde zurück, weil "nunmehr über den Antrag aufgrund meiner Klarstellung vom...entschieden werden soll."