von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer
Sehr geehrte Anwälte, während meines Skiurlaubs habe ich mir bei dem örtlichen Skiverleiher X ein Paar Carvingski ausgeliehenen. Nach Ablauf der Leihfrist verweigert der Verleiher die Rücknahme der Ski, weil es sich nicht um die nämlichen Ski handelt.Offensichtlich ist es während der Benutzung unter mir nicht vollziehbaren Umständen zu einer Vertauschung der Ski gekommen. Bei dem örtlichen Skidepot Y bietet man mir an, die in meinem Besitz befindlichen Ski in Verwahrung zu nehmen, um bei einem Auftauchen der dem Skiverleiher X gehörenden Ski auf unkomplizierende Art einen Rücktausch der Ski vornehmen zu können.