30.10.2007
Ich habe eine Vorladung der Polizei erhalten,in dem mir Betrug wegen Sozialleistungen vorgewofen wird.Ich hatte vor einiger Zeit deswegen eine Anhörung beim Arbeitsamt ,dort mit dem zuständigen Teamleiter gesprochen und auch eine schriftliche Stellungsnahme abgegeben.Daraufhin erhilt ich eine neue Berechnung vom ALG 2 und einen neuen Bescheid,das ich das zuviel gezahlte Geld zurückzahlen muß,damit habe ich mich auch einverstanden erklärt und um eine Ratenzahlung gebeten,darüber habe ich aber noch keinen Bescheid erhalten,da die Bearbeitung eine Zeit in Anspruch nimmt.Eigentlich habe ich gedacht das damit die Sache erledigt ist,bis nun dieser Schreiben von der Polizei kam.Meine Frage ist nun ,muß ich überhaupt zu dieser Vorladung erscheinen und Auskunft geben ?