16.9.2010
Streitgrund: fingierte und überhöhte Rechnungen(durch Gutachten nachgewiesen) Betrug, Wucher, uneidliche Falschaussagen, Vertragsverletzung, Prozessbetrug, vorsätzliche Geschäftsschädigung, Urkundenfälschung..... ... Mit der Verjährung der Ursprungstat lebt jedoch der Prozessbetrug wieder auf, da es nun an der Vortat fehlt. ... Frage 3: War durch die Vernehmung von A am 21.8.2007 eine Verjährung unterbrochen und läuft nun 5 Jahre neu, sodass ich noch gegen ihn vorgehen kann im Klageerzw.Verf.?