27.6.2011
von Rechtsanwältin Anna Göbel
sehr geehrte damen und herren, im frühjahr`09 habe ich meinen abschluß zur einzelhandelskauffrau gemacht, leider habe ich trotz eines 1,0 berufsschulabschlusses und sehr guten betrieblichem feedback meine abschlussprüfung nur mit einem 3er bestanden. da es meine 3. ausbildung war und ich meine eltern, die mich finanziell unterstützt haben, nicht enttäuschen konnte, habe ich die note meiner mündlichen prüfung verbessert (von 77pkt auf 85pkt) und somit auch das gesamtergebnis meiner abschlussnote verändert.lediglich um meinen eltern die verbesserte zeugniskopie zu zeigen. nun habe ich mich im april diesen jahres, kurzfristig für ein weiterbildungsseminar der ihk angemeldet und habe in der eile den verheerenden fehler gemacht, zu meinen echten berufsschul&arbeitszeugnissen, ausversehen die falsche zeugniskopie für die anmeldung zu faxen. nachdem ich den fehler bemerkt hatte, aber schließlich eine absage der ihk aufgrund nicht ausreichender vorerfahrung kam, war ich sehr erleichtert - da ich gehofft hatte dass der fehler somit vom tisch war. jetzt habe ich morgen einen termin beim kommissariat wg. urkundenfälschung und soll alle zeugnisse im original mitbringen. weiter zu erwähnen ist, dass es keinen mindestnotendurchschnitt für die zulassung des seminars gegeben hat (zu dem ich letzendlich nicht zugelassen wurde) - d.h. ich habe mir keinen vorteil verschafft. außerdem bin ich 29 und bisher noch nie mit dem gesetz in kontakt gekommen. meine frage: ich will diesen termin alleine antreten, und auch die wahrheit erzählen. bin mir nur nicht sicher ob ich die kopie mitnehmen soll, oder sagen soll ich hätte sie gleich nach der absage aus angst vor weiteren fehlern vernichtet. & mit welcher strafe,bzw. weiterem verlauf ist zu rechnen?