14.9.2006
von Rechtsanwalt Andrej Wincierz
ich arbeite im öffentlichen dienst und habe für meinen freund eine bescheinigung (mit briefkopf der stadtverwaltung) für das arbeitsamt ausgestellt. darin stand, dass er sich bei der stadtverwaltung bei der ich arbeite, vorgestellt hat. wir wollten somit das fahrgeld, welches er erstattet bekäme, haben.das fahrgeld wäre so um die 175 euro gewesen, da mein freund und ich 356 km auseinander wohnen. die dame vom arbeitsamt hat aber rausbekommen, dass er sich nie bei der stadtverwaltung vorgestellt hat und hat ihm angedroht uns anzuzeigen. dies ist jetzt geschehen und morgen haben wir eine vorladung bei der polizei. meine frage ist, was würde im schlimmsten fall für eine strafe auf uns zukommen? und würde das im polizeilichen führungszeugnis stehen? bisher ist alles noch nicht bis zu meiner arbeitsstelle vorgedrungen, aber könnte das auch passieren?